Kinderrechte sind die Rechte, die speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnitten sind, um deren Schutz, Förderung und Beteiligung sicherzustellen. Diese Rechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt, die 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde und mittlerweile von fast allen Ländern der Welt ratifiziert wurde.

Das Recht, “Nein” zu sagen ist ein wichtiges Kinderrecht, das eng mit dem Recht auf Schutz und Beteiligung verknüpft ist. Es bedeutet, dass Kinder das Recht haben, sich gegen Dinge zu wehren, die sie nicht wollen, die ihnen unangenehm sind oder die sie in Gefahr bringen.

Das Buch “Das komische Gefühl” bestärkt Kinder darin, dass sie sich in Situationen, die ihnen unangenehm sind, wehren können und nein sagen können.

Es ist das erste Kinderrecht, welches die Kinderrechtlerin vom Fröbelkindergarten in allen Gruppen vorgestellt hat.

Jedes Kinderrecht wird auf einem Stein bildlich festgehalten.

Anlässlich unseres Herbstfestes erfolgt die Einweihung der Kinderrecht-Ecke im Garten des Kindergartens.

Der erste Grundstein ist gestaltet.

Und nun wurden unsere Apfelbäume gepflanzt.

Familie Jahn und Familie Mitschke spendeten jeweils einen Baum.

Im Anschluß wurde der erste Stein gelegt und damit die Ecke der Kinderrechte eröffnet.

Heute wurden die Bäume noch gestützt durch Pfähle, um sie vor dem Herbststurm zu sichern.